Kinderschutz
Ich als Kindertagespflegeperson bin verpflichtet, Kinder im Alltag vor Gefahren zu schützen, ihren Lern -und Lebensraum sicher zu gestalten und somit den Schutzauftrag der mir anvertrauten Kinder umzusetzen. Das Kindeswohl steht immer im Mittelpunkt meines Handelns.
Als Kindertagespflegeperson erlebe ich die Kinder viele Tage im Jahr und habe regelmäßig Kontakt zu den Eltern mit denen ich eine Erziehungspartnerschaft eingehe.
Aufgrund dieser Rahmenbedingen ist es mir möglich, Anzeichen einer Gefährdung bei Kindern frühzeitig zu erkennen. Jede Form von Gewalt lehne ich ab und schreite ein. Nach meinem Selbstverständnis ist es meine Aufgabe, das körperliche, geistige und seelische Wohl aller mir anvertrauten Kinder zu schützen. Ein vertrauensvoller offener Umgang zwischen den Kindern, Eltern und mir ist dabei ein wichtiger Aspekt meiner pädagogischen Arbeit.
Rechtliche Grundlagen
"Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und / oder seelische Wohl eines Kindes durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen mit sich zieht, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben können."
Alle Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung und ein Recht auf Schutz vor Gefahren, welche sich auf ihr Wohlbefinden auswirken können. Der Schutzauftrag nach §8a SGB VIII besagt, das es meine Aufgabe und Pflicht ist, Anzeichen für eine körperliche, geistige und / oder seelische Form der Kindeswohlgefährdung zu erkennen, das Gefährdungsrisiko mit Unterstützung einer Fachkraft einzuschätzen und gemeinsam mit den Eltern und der Fachkraft eine Gefährdung abzuwenden oder Hilfsangebote aufzuzeigen, soweit es unsere Möglichkeiten erlauben. Wenn es nicht möglich ist, eine Gefährdung des Kindes abzuwenden oder sich im Verlauf zeigt, das die erforderlichen Maßnahmen nicht ausreichend sind, sind wir verpflichtet, das Jugendamt zu informieren. Dabei versuchen wir stets, mit den Eltern in Verbindung zu bleiben, sie weiterhin zu unterstützen und über weitere Maßnahmen zu informieren.
Kinderrechte
Recht auf Heranwachsen ohne Diskriminierung: Kein Kind soll diskriminiert werden in Bezug auf seine Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Behinderung, Sprache oder Herkunft. Jedes Kind in meiner Betreuung wird gleich behandelt und keiner soll sich benachteiligt fühlen.
Recht auf Privatsphäre: Jedes Kind hat ein Recht darauf zum Beispiel auch mal die Toilettentür hinter sich zu schließen, sich von anderen Kindern nicht beim wickeln beobachten zu lassen, sich mal alleine zurückzuziehen oder nicht fotografiert zu werden, weil es dies nicht möchte. Die Einhaltung der kindlichen Privatsphäre ist mir sehr wichtig, damit sich ein Kind frei entfalten kann und merkt, das seine Wünsche und Bedürfnisse wichtig sind und respektiert werden.
Recht auf Bildung: Frühkindliche Bildung ist ein zentraler Bestandteil in der Kindertagespflege. Wir fördern die Kinder in allen Bereichen ihrer Entwicklung und ermöglichen es den Kindern so ihre eigenen Erfahrungen zu machen und die Welt kennenzulernen.
Recht auf Spiel, Freizeit, Ruhe und Erholung: Kinder haben ein Recht auf Spiel und freie Zeit, die sie selbst gestalten dürfen. Sie können selbst bestimmen mit wem und was sie spielen möchten. Daher zählt das Freispiel zu einem wichtigen Bestandteil meines pädagogischen Konzepts. Wichtig ist mir auch, den Kindern ausreichend Ruhe und Erholung zu gönnen. Der Mittagsschlaf oder das Ausruhen im Schlafraum ist mir dabei sehr wichtig. Wenn die Kinder den Mittagsschlaf brauchen, bekommen sie ihn auch, selbst wenn die Eltern nicht damit einverstanden sind. Ganz klar muss man hier sagen, das Schlafentzug bei Kindern das Kindeswohl beeinträchtigt.
Recht auf Partizipation: Kinder haben ein Recht darauf, an Entscheidungen beteiligt zu werden die sie direkt betreffen. Beim Essen darf das Kind zum Beispiel mit entscheiden, was und wieviel es isst, wie es isst und was es zu essen geben soll und ob es beim Tisch decken oder abräumen helfen möchte. Beim Schlafen darf das Kind zum Beispiel entscheiden ob es Mittagsschlaf macht, wie lange es schläft oder wie und womit es schläft und ob es "Einschlafhilfen" braucht. Bei der Tagesgestaltung darf das Kind entscheiden wann, wo und mit wem es spielt oder was wir gemeinsam machen oder unternehmen. Auch kann es entscheiden, ob es irgendwas helfen möchte (zum Beispiel beim Spülmaschine ausräumen oder Tisch abputzen). Auch in vielen weiteren Bereichen dürfen die Kinder mitentscheiden. Es ist mir wichtig, das schon die Kleinsten ihre Sicht der Dinge darstellen können und das sie ihren eigenen Willen haben. Sie sollen spüren, das sie von mir und anderen gehört werden und das ihre Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Kinder haben ein Recht darauf, ihre Rechte zu kennen: Durch Erfahrungen, Wert-schätzung, ernst genommen werden und Mitwirkung lernen Kinder, welche Rechte sie haben und wie sie diese umsetzen können.